FAQ
Häufige Fragen & Antworten
Alles, was Sie zum Altersvorsorgedepot wissen müssen – verständlich erklärt.
Grundlagen
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein neues staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Ab dem 1. Januar 2027 können Sie darin in ETFs, Fonds und andere Wertpapiere investieren und dabei steuerliche Vorteile genießen. Es ist der Nachfolger und die Weiterentwicklung der Riester-Rente.
Das Altersvorsorgedepot wird ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Einige Broker haben bereits angekündigt, das Produkt zum Start anzubieten. Eine Eröffnung vor diesem Datum ist nicht möglich.
Grundsätzlich jede in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Dazu zählen Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbstständige und Beamte. Ehepartner können über die mittelbare Zulageberechtigung ebenfalls profitieren.
Nein, pro Person ist nur ein gefördertes Altersvorsorgedepot möglich. Sie können jedoch den Anbieter wechseln und Ihr Depot zu einem anderen Broker übertragen.
Unklar.
Förderung & Steuern
Die Grundzulage beträgt 20 Cent pro eingezahltem Euro, maximal 600 € pro Jahr (bei 3.000 € Eigenbeitrag). Zusätzlich gibt es Kinderzulagen von 300 € pro Kind und einen Berufseinsteigerbonus von 200 € für Personen unter 25 Jahren in den ersten drei Jahren.
Einzahlungen bis zu 3.000 € pro Jahr können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert – das heißt, erst bei Auszahlung im Rentenalter wird Einkommensteuer fällig. In der Regel ist der Steuersatz im Alter niedriger als im Berufsleben.
Nein, während der Ansparphase fallen auf Dividenden, Kursgewinne und Zinsen innerhalb des AVD keine Steuern an. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung.
Bei vorzeitiger Entnahme vor dem Rentenalter müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Die Erträge werden dann nachträglich versteuert. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
Anlage & Kosten
Im Altersvorsorgedepot können Sie in ETFs, Investmentfonds, Aktien und andere zugelassene Wertpapiere investieren. Die genauen Anlageoptionen hängen vom gewählten Broker ab. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Beitragsgarantie-Pflicht.
Die Kosten variieren je nach Broker. Typische Kostenpunkte sind: Depotführungsgebühr (oft 0 €), Sparplan-Ausführungskosten (oft 0 € bei ETF-Sparplänen) und die laufenden Kosten der gewählten Anlageprodukte (z.B. TER bei ETFs). Unser Vergleich hilft Ihnen, den günstigsten Anbieter zu finden.
Um die Zulagen zu erhalten, muss ein Sockelbeitrag von mindestens 120 € pro Jahr eingezahlt werden. Für die volle Förderung sind höhere Beiträge nötig. Die meisten Broker bieten Sparpläne ab 25 € monatlich an, es ist aber zu erwarten, dass diese Grenzen für das AVD auf 10€ sinken werden.
Ja, bestehende Riester-Verträge können in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt werden. Die Details des Umwandlungsprozesses werden von den Anbietern rechtzeitig vor dem Start kommuniziert.
Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Wie funktioniert der Übertrag eines bestehenden Riester-Vertrags in das Altersvorsorgedepot?
Auszahlung & Rente
Die reguläre Auszahlung beginnt frühestens mit dem 62. Lebensjahr. Es gibt verschiedene Auszahlungsmodelle: lebenslange Rente, Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung oder eine Kombination.
Nein, Sie können bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnehmen. Der Rest muss als regelmäßige Auszahlung (Rente oder Auszahlungsplan) bezogen werden.
Das angesparte Kapital kann auf einen zulagenberechtigten Ehepartner übertragen werden, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden müssen. In anderen Fällen wird das Restkapital an die Erben ausgezahlt, wobei die Förderung zurückgezahlt werden muss.